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Aufrufankündigung zur Einreichung von Projektanträgen für reguläre Projekte in der 1. Prioritätsachse Gemeinsames Natur- und Kulturerbe (KP)
Deadline: Nov 30, 2017  
CALL EXPIRED

 Natural Resources
 Cultural heritage
 Industrial heritage
 Interregional cooperation
 INTERREG

Aufrufankündigung zur Einreichung von Projektanträgen für reguläre Projekte 
in der 1. Prioritätsachse Gemeinsames Natur- und Kulturerbe (KP) INTERREG
Polen – Sachsen 2014-2020
Hiermit wird durch das Gemeinsame Sekretariat des KP INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020 ein 
Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen zur Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale 
Entwicklung im Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020 eröffnet. Im Rahmen 
dieses Wettbewerbs können Projektanträge innerhalb der 1. Prioritätsachse Gemeinsames Natur-
und Kulturerbe eingereicht werden.


I. Thematischer Bereich der zu fördernden Projekte
Maßnahmen zugunsten des Umweltschutzes, zugunsten der Erhaltung und des Schutzes vom 
Kulturerbe. Maßnahmen zugunsten der Entwicklung des Kultur- und Naturerbes. Ein beispielhaftes 
Katalog von Maßnahmen ist dem Kapitel 2.A.6.1. des Programmdokuments 
Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020, das von der Europäischen 
Kommission mit dem Durchführungsbeschluss C(2015)4096 vom 11. Juni 2015 genehmigt wurde, 
zu entnehmen.

II. Verfügbare Mittel für Projektförderung
Im Rahmen dieses Aufrufverfahrens stehen 7 Mill. EUR EFRE-Mittel für Projektförderung zur 
Verfügung.

III. Projektwert, minimaler Eigenbeitrag und Fördersatz
Die EFRE-Förderung im Kooperationsprogramm beträgt bis zu 85% der gesamten förderfähigen 
Projektausgaben. Der minimale Eigenbeitrag soll mindestens 15% der förderfähigen Projektausgaben 
betragen. Der minimale Förderbetrag aus den EFRE-Mitteln für ein Projekt beträgt 50.000,00 EUR.

IV. Antragstellungstermin und –ort 
Die Projektanträge sind ausschließlich in elektronischer Form, mit Hilfe des auf der 
Programmwebseite www.plsn.eu zugänglichen Antragsgenerators vom 2. Oktober 2017 bis zum 
30. November 2017 einzureichen.
Der Antragsschluss ist am 30. November 2017, 16:15 Uhr. 

V. Förderfähige Institutionen 
Antragsberechtigt sind unten genannte Institutionen, wobei an jedem Projekt mindestens zwei 
Projektpartner beteiligt werden müssen: mindestens ein Projektpartner aus Polen und mindestens 
ein Projektpartner aus dem Freistaat Sachsen. Lead Partner dürfen ausschließlich polnische oder 
sächsische Projektpartner sein. Der Projektantrag wird vom Lead Partner im Namen aller 
Projektpartner gestellt.


Antragsberechtigte Projektpartner sind:

a) Staatliche, regionale und kommunale Verwaltungen bzw. deren nachgeordnete Behörden, 
Einrichtungen und Verbände;
b) Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck 
gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu 
erfüllen;
c) Nichtstaatliche non-Profit Organisationen, Vereine sowie Wirtschafts- und 
Sozialpartnerorganisationen;
d) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern die Projektmaßnahmen im 
Allgemeininteresse liegen – gemäß den Vorschriften im Bereich staatlicher Beihilfen (KMU 
dürfen keine Lead Partner sein). 
Detaillierte Bestimmungen zur Förderfähigkeit der Projektpartner sind dem Teil II. Begünstigte des 
Programmhandbuchs zu entnehmen.
 
VI. Fördergebiet des Kooperationsprogramms INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020
Das Fördergebiet des Kooperationsprogramms Polen – Sachsen umfasst:
 In Polen: die Unterregion Jelenia Góra (Landkreise Bolesławiecki, Jaworski, Jeleniogórski, 
Kamiennogórski, Lubański, Lwówecki, Zgorzelecki, Złotoryjski und kreisfreie Stadt Jelenia Góra)
in der Woiwodschaft Dolnośląskie (Niederschlesien) sowie den Landkreis Żarski in der 
Wojewodschaft Lubuskie (Lebuser Land);
 In Deutschland: Landkreise Görlitz und Bautzen im Freistaat Sachsen.
Detaillierte Bestimmungen zur Umsetzung von Maßnahmen innerhalb und außerhalb des 
Fördergebiets sowie zur Teilnahme von Projektpartnern, die außerhalb des Fördergebiets ihren Sitz 
haben, sind dem Programmhandbuch zu entnehmen.

VII. Antragsstellungsform
Der Antrag ist ausschließlich in elektronischer Form mit Hilfe des auf der Programmwebseite 
www.plsn.eu zugänglichen Antragsgenerators in zwei übereinstimmenden Sprachversionen: in 
Polnisch und Deutsch, einzureichen.
Die Erklärungen und Anlagen sind in einer Sprachversion, und zwar in der Sprache des betroffenen 
Projektpartners in gescannter Form als Anhänge zum Projektantrag im Projektgenerator einzureichen 
(Polnisch oder Deutsch). Für Unterlagen, die in einer anderen Sprache als Polnisch oder Deutsch 
ausgefertigt worden sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Polnische 
erforderlich. Davon sind Unterlagen in englischer Sprache ausgenommen – diese bedürfen keiner 
Übersetzung.


Die Erklärungen dürfen in gescannter Form eingereicht werden, die übrigen Anhänge sind als 
gescannte Originale oder als gescannte beglaubigte Kopien (mit lesbarer Unterschrift bzw. alternativ 
mit Unterschrift und Namensstempel der beglaubigenden Person) beizulegen.

VIII. Bewertungs- und Auswahlkriterien
Die Bestimmungen zur Begutachtung der Projektanträge sowie der Projektauswahl sind in den 
Kapiteln IV.1.8.4 und IV.1.8.5. des Programmhandbuchs enthalten. Bevorzugt werden Projektanträgederen Verhältnis der zu realisierenden Programmindikatoren zu den eingesetzten Mitteln vorteilhaft 

ausfällt und deren Projektlaufzeit 24 Monate nicht überschreitet.

IX. Ergebnisse des Antragsverfahrens
Die Entscheidung über die Genehmigung und Förderung ausgewählter Projektanträge wird durch den 
Begleitausschuss des Kooperationsprogramms INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020 gefasst. Der 
Termin der Sitzung, an der eine Entscheidung zu den Projektanträgen aus diesem Aufrufverfahren 
getroffen werden soll, wird nach dem Abschluss des Aufrufverfahrens bekanntgemacht.

X. Rechtsbehelf 
Die Antragsteller sind berechtigt, eine Beschwerde zum Bewertungs- und Auswahlverfahren 
einzulegen. Das Beschwerdeverfahren ist im Kapitel IV.1.9 des Programmhandbuchs beschrieben. 

XI. Antragsdokumente:
Das Antragspaket ist auf der Webseite www.plsn.eu unter „Aufrufverfahren“ erhältlich.

XII. Weitere Informationen
Wichtig: Alle wichtigen aktuellen Informationen zu diesem Aufrufverfahren werden auf der Webseite 
www.plsn.eu unter „Aufrufverfahren” veröffentlicht.


Geschäftsleiter des Gemeinsamen Sekretariats
Kooperationsprogramm
 INTERREG Polen - Sachsen 2014-2020
Paweł Kurant

 



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